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   OLG Hamm, 19.07.2001 - 15 W 89/00   

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https://dejure.org/2001,7595
OLG Hamm, 19.07.2001 - 15 W 89/00 (https://dejure.org/2001,7595)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.07.2001 - 15 W 89/00 (https://dejure.org/2001,7595)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Juli 2001 - 15 W 89/00 (https://dejure.org/2001,7595)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung; Wirksamkeitsvermerk; Gebührenfreies Nebengeschäft; Grundpfandrecht; Auflassungsvormerkung

  • Judicialis

    KostO § 67

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 67
    Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks kein gebührenfreies Nebengeschäft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 29.03.2001 - 3Z BR 94/01

    Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks als gebührenfreies Nebengeschäft

    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2001 - 15 W 89/00
    Die Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks, der sich auf ein Grundpfandrecht bezieht, ist jedenfalls dann kein gebührenfreies Nebengeschäft, wenn diese Eintragung nach der Auflassungsvormerkung beantragt und vollzogen wird (wie BayObLG, FGPrax 2001, 128).

    Denn in diesem Fall ist die Eintragung des Wirksamkeitsvermerks kein Nebengeschäft im Sinne des § 35 KostO (vgl. BayObLG, FGPrax 2001, 128, 129).

    Ist die Eintragung des Wirksamkeitsvermerks später beantragt worden und erfolgt dessen Eintragung nach der Eintragung des Rechts, handelt es sich nicht mehr um ein Nebengeschäft (vgl. BayObLG, FGPrax 2001, 128, 129; Schubert a.a.O.).

  • BayObLG, 26.02.1998 - 3Z BR 277/97

    Gebühr bei der Eintragung einer Grundschuld

    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2001 - 15 W 89/00
    Das Amtsgericht folge zutreffend der Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (MittBayNot 1998, 274), wonach die Gebühr aus § 67 KostO für die Eintragung des Wirksamkeitsvermerks anfalle.

    Es wird geltend gemacht (OLG Düsseldorf, Rpfleger 2000, 568; Schubert, DNotZ 1999, 967, 978; Frank, MittBayNot 1998, 228; Lehmann, Rpfleger 1998, 375, 376), dass die Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks nicht mit der Eintragung einer Rangänderung verglichen werden könne, auf die § 67 KostO anzuwenden sei.

    Nach ganz überwiegender Auffassung kommt ein gebührenfreies Nebengeschäft nicht in Betracht, wenn die Nebeneintragung nicht gleichzeitig mit der Haupteintragung erfolgt (vgl. Schubert, DNotZ 1999, 967, 980; Rohs/Wedewer, KostO, 3. Aufl., § 62 Rdnr. 10c, § 67 Rdnr. 13; Korintenberg/Lappe, KostO, 3. Aufl., § 62 Rdnr. 18; a.A. Lehmann, Rpfleger 1998, 375, 376 für den Wirksamkeitsvermerk).

  • BGH, 25.03.1999 - V ZB 34/98

    Eintragung eines Grundpfandrechts mit Wirksamkeitsvermerk

    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2001 - 15 W 89/00
    Der "Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 25. März 1999 (= NJW 1999, 2275 = DNotZ 1999, 1000) unter Aufhebung der Beschlüsse des Landgerichts und des Amtsgerichts das Grundbuchamt angewiesen, die Wirksamkeitsvermerke einzutragen, und zwar bei der Auflassungsvormerkung und bei den Grundschulden.

    Dem entspricht es, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Wirksamkeitsvermerk in einem solchen Fall sowohl beim Grundpfandrecht als auch bei der Auflassungsvormerkung einzutragen ist (BGH, NJW 1999, 2275, 2276 = DNotZ 1999, 1000, 1002).

  • OLG Köln, 25.08.1997 - 2 Wx 42/97

    Beschränkte Zulässigkeit eines Wirksamkeitsvermerks, Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2001 - 15 W 89/00
    Die Rechtspflegerin des Grundbuchamtes wies mit Zwischenverfügung unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln, Rpfleger 1998, 106 darauf hin, dass die Wirksamkeitsvermerke nicht eintragungsfähig seien.

    Der mit der weiteren Beschwerde befasste Senat wollte dem Rechtsmittel stattgeben, sah sich daran jedoch durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln, Rpfleger 1998, 106 (= NotZ 1998, 311) gehindert und legte die Sache deshalb gemäß § 79 Abs. 2 GBO dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vor.

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2000 - 10 W 51/00

    Gebühren für die Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks bezüglich eines

    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2001 - 15 W 89/00
    Es wird geltend gemacht (OLG Düsseldorf, Rpfleger 2000, 568; Schubert, DNotZ 1999, 967, 978; Frank, MittBayNot 1998, 228; Lehmann, Rpfleger 1998, 375, 376), dass die Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks nicht mit der Eintragung einer Rangänderung verglichen werden könne, auf die § 67 KostO anzuwenden sei.
  • OLG Stuttgart, 30.05.2011 - 8 W 192/11

    Grundbuchsache: Kostenmäßige Auswirkung der gleichzeitigen Eintragung eines

    Dieser Auffassung hat sich das Amtsgericht angeschlossen unter Hinweis auf die Entscheidungen des OLG Hamm vom 19. Juli 2001, Az. 15 W 89/00, veröff.

    u.a. in JurBüro 2002, 259, und des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 29. März 2001, Az. 3Z BR 94/01, veröff.

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